AD 02/09: Eine Arbeitsrichterin als Praktikantin 

Dr. Lena Huth:
Eine Arbeitsrichterin als Praktikantin

Für Arbeitsrichter in Rheinland-Pfalz gelten andere Gesetze. Zwischen ihrer Ernennung und der ersten Verhandlung liegt nämlich in der Regel ein halbjähriges Praktikum in der Wirtschaft. Darauf haben sich 1997 die LVU und der DGB mit der Landesregierung geeinigt. Zwei unterschiedliche Firmen soll der Nachwuchs-Richter in dieser Zeit für jeweils drei Monate kennen lernen – und zwar sowohl aus Arbeitgebersicht, als auch aus Arbeitnehmerperspektive.


Gerade jetzt absolviert die 33-jährige Dr. Lena Huth ihr Arbeitsrichter-Praktikum. Zunächst war sie skeptisch, ob drei Monate – und die auch noch aufgeteilt auf Personalabteilung und Betriebsrat – überhaupt genug sind, um in die Arbeit vor Ort ausreichend eingebunden zu werden. Doch ihre Erfahrungen zur Halbzeit des Praktikums fallen durchweg positiv aus: „Ich habe richtig viel gelernt, wurde gut integriert und habe nun auch die Abläufe in einem mittelgroßen Unternehmen kennen gelernt“, sagt sie. Insbesondere die Spezifika eines größeren Betriebes kennen die Wenigsten aus dem Studium.  

Für Dr. Lena Huth war schon früh klar, dass sie ihren Schwerpunkt im Arbeitsrecht setzen wollte: „Am Arbeitsrecht fasziniert mich vor allem die Mischung aus rechtlichen, politischen, soziologischen und ökonomischen Zusammenhängen. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in der großen Flexibilität des Arbeitsrechts wieder, das ungewöhnlich stark durch Richterrecht geprägt ist. Hinzu kommt, dass Arbeit als solche und der konkrete Arbeitsplatz im Besonderen als wichtige Mittel persönlicher Entfaltung für die meisten Menschen auch von großer emotionaler Bedeutung sind.  

Also konzentrierte sie sich bereits während des Studiums in Saarbrücken auf das Arbeitsrecht, schrieb eine Doktorarbeit mit dem Titel „Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen“ und legte schließlich eine Station an der New York University ein, um das US-amerikanische Arbeitsrecht kennen zu lernen. Der Richterdienst führte sie jedoch zunächst ans Amts- und Oberlandesgericht Koblenz, bevor sich kurzfristig die Chance zum Wechsel in die Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst zum Arbeitsgericht Trier, eröffnete.  

So schnell, wie sich diese Option eröffnete, war jedoch kein Praktikum mehr zu organisieren und so sprach Dr. Lena Huth ausnahmsweise zunächst drei Monate (Arbeits-)Recht, bevor sie die erste Station ihres Praktikums bei BorgWarner in Kirchheimbolanden antrat. Dadurch ist sie nun in der Lage, wirklich zu beurteilen, was ihr das Praktikum an Erkenntnissen bringt: „Ich habe erst während des Praktikums wirklich erfahren, was mir vorher an Einblick in betriebliche Abläufe gefehlt hat.“  

Bei BorgWarner hat sie intensiv an vielen interessanten Themen mitarbeiten dürfen. Die Themen Kurzarbeit und die Ausarbeitung und Verhandlung einer Betriebsvereinbarung nennt sie beispielhaft. Und sie habe einen Tag lang Turbolader bauen dürfen, berichtet sie nicht ohne Stolz. Dass es im Endeffekt dann doch nur zwei gewesen sind, die sie selbst zusammengeschraubt hat, gibt sie augenzwinkernd zu. Nicht jedoch, ohne auch hieraus eine Erfahrung für ihre Richtertätigkeit zu ziehen: „Praktische Erfahrungen in der Fertigung hatte ich vorher noch nicht. Im Studium waren es dann doch eher andere Jobs, mit denen man sich etwas dazu verdient hat.“

 

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Arbeitsrichterin Dr. Lena Huth

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