Aufgaben und Ziele 

Die LVU hat den Zweck, die Mitglieder bei der Erfüllung der sozial- und wirtschaftspolitischen Aufgaben, die über den Bereich eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind, zu unterstützen und ihre gemeinsamen Interessen auf sozialpolitischem und wirtschaftspolitischem Gebiet zu vertreten.

Die LVU hat in allen in ihren Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten insbesondere die Landesregierung, die Behörden, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Parteien, den Landtag und die Landtagsfraktionen zu beraten und sich gutachtlich zu äußern.

Die LVU hat die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftszweigen zu fördern und arbeitet mit allen Organisationen der unternehmerischen Wirtschaft zusammen.

Die LVU hat unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeit an der Erhaltung des Arbeitsfriedens mitzuwirken und für den solidarischen Zusammenhalt der unternehmerischen Wirtschaft bei Arbeitskämpfen mit allen Kräften zu sorgen.

Die LVU hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Ziele und Belange der unternehmerischen Wirtschaft aufzuklären.

Die LVU hat im Einvernahmen mit den Mitgliedern die Vertreter für die Gremien der Selbstverwaltung, die Beisitzer für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und für sonstige einschlägige öffentlich-rechtliche Ausschüsse vorzuschlagen.

Die LVU entsendet Mitglieder in die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks und Fernsehens in Rheinland-Pfalz.

Unternehmertag 2012: Rede Oettinger

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