Urlaubsanspruch bei Krankheit
Der EuGH hat in den verbundenen Rechtssachen Schultz-Hoff und Stringer (C-350/06 und C-520/06) am 20. Januar 2009 entschieden, dass Urlaubsansprüche bei lang andauernder Erkrankung nicht verfallen können und demzufolge auch der Urlaubsabgeltungsanspruch erhalten bleibt. In der Folge hat auch das BAG seine Rechtsprechung hierzu geändert. Bislang war das BAG davon ausgegangen, dass Urlaubsansprüche auch bei Krankheit nach Ablauf des Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen. Diese Rechtsprechungsänderung bringt zahlreiche Folgefragen mit sich, so z.B. die Frage, ob dies eine grenzenlose Ansammlung von Urlaubsansprüchen bedeutet, welche Auswirkungen Ausschlussfristen haben und die Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen. Mittlerweile haben das BAG und zahlreiche LAGs zu diesen Fragestellungen Position bezogen. Entsprechend soll der Vortrag Lösungsansätze zu den betreffenden Fragestellungen darstellen.
In der Rechtsprechung des EuGH hat es zum Urlaubsrecht eine weitere Entscheidung gegeben, die Auswirkungen auf das deutsche Urlaubsrecht habe könnte. Am 22. April 2010 hat sich der EuGH in der Rechtssache Tirol (C-486/08) mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen der Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung für die Anpassung des Urlaubs hat. Der Vortrag soll mögliche Auswirkungen darstellen.
Die krankheitsbedingte Kündigung
Im zweiten Teil der Veranstaltung wird sich der Vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen, Herr Thomas Faulstroh dann einem Klassiker des Arbeitsrechts, der krankheitsbedingten Kündigung, auseinandersetzen. Wann kommt eine solche Kündigung in Betracht und welche Besonderheiten ergeben sich hier für die Praxis?
Der Vortrag wird die krankheitsbedingte Kündigung von anderen Kündigungssachverhalten abgrenzen und ihre Voraussetzungen und Probleme aufzeigen. Hierbei wird insbesondere die von den Arbeitsgerichten (immer noch) vorgenommene dreistufige Prüfungsfolge für die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung dargestellt. Es werden hilfreiche Tipps und Hinweise für die Praxis erteilt.