Datenschutz für Arbeitnehmer braucht keine besonderen Regelungen
Kategorie: LVU
04.09.2009


LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)
LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)

"Dieser Gesetzesentwurf ist Wahlkampf auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Arbeitgeber", kritisiert der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Werner Simon, den Entwurf des Bundesarbeitsministers für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Wer sich diesem Thema verantwortungsvoll nähern wolle, der müsse das wohlüberlegt und in aller Ruhe, statt überhastet kurz vor dem Wahltermin tun.  

Für Werner Simon gibt es aktuell keinen Regelungsbedarf: "Der Missbrauch von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern ist schon jetzt verboten. Verstößen gegen die bestehenden Gesetze muss man mit mehr Kontrolle, nicht aber mit zusätzlichen Gesetzen begegnen."  

Angesichts neuer Regelungen warnt der LVU-Hauptgeschäftsführer davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten und die Korruptionsbekämpfung in den Unternehmen zu erschweren: "Es muss darum gehen, eine vernünftige Balance zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber an dieser Stelle zu finden. Die Zeit sollten und müssen wir uns auch nehmen." Die LVU hat dieses Thema bereits mehrfach bei der Landesregierung zur Sprache gebracht und befindet sich auch weiterhin im Meinungsaustausch mit der Landesregierung hierzu.

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-21-09_Arbeitnehmerdatenschutz.pdf


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