 |   LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun (Foto: Benz)
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„Mit den angekündigten Änderungen bei der Erbschafts- und der Unternehmenssteuer werden zentrale LVU-Forderungen erfüllt. Nun weichen parteipolitische Kompromissformeln einer wachstumsorientierten Gestaltung der steuerpolitischen Rahmenbedingungen“, sagte LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun beim diesjährigen LVU-Abend in Mainz.
Dass Kompromisslösungen meist nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner kommen, sei bei den Versuchen der Großen Koalition deutlich geworden, bei Erbschafts- und Unternehmenssteuer Neuregelungen zu finden, so Braun. Die nun angekündigten Korrekturen wiesen den Weg in die richtige Richtung: „Nur eine Entfesselung der Unternehmen wird auf Dauer wieder Wachstum und Beschäftigung entfalten.“
Dazu gehöre vor allen Dingen auch die Sicherheit für familiengeführte Unternehmen beim Betriebsübergang. Die Bedingungen für die Steuerbefreiung im Erbschaftsfall wurden gelockert: Zukünftig muss der Betrieb nicht mehr sieben, sondern nur noch fünf Jahre unverändert fortgeführt werden. Auch sind nun nicht mehr allein Betriebsübergänge an Ehegatten und Kinder, sondern auch Geschwister, Nichten und Neffen steuerbegünstigt möglich. „Damit nähern wir uns den betriebswirtschaftlichen Realitäten in Deutschland weiter an“, erklärt der LVU-Präsident.
Er begrüßt zudem die Vereinfachungen bei der Unternehmenssteuer: Verbesserungen bei der „Zinsschranke“ sowie bei der Steuerminderung von Verlusten seien angesichts der Wirtschaftskrise dringend notwendig und daher eine absolut zu begrüßende Entscheidung, sagt Dr. Gerhard F. Braun.