 |   "Recht vor Ort" soll auch weiterhin in Rheinland-Pfalz gelten. (Foto: HHS/ pixelio.de)
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Die Regionalität der Arbeitsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz ist wichtig - und so ist das Signal von Justizminister Dr. Bamberger zum Erhalt der Auswärtigen Kammer in Pirmasens des Arbeitsgerichts Kaiserslautern absolut erfreulich", sagt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon.
Die LVU habe sich sehr intensiv für die Erhaltung des Regionalitätsgedankens in der Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzt, insofern sei diese Entscheidung auch ein Erfolg der Unternehmerverbände. Für Unternehmer seien kurze Wege zu den Verhandlungsstätten der Arbeitsgerichte in Rheinland-Pfalz eine Kostenfrage: "Wenn Kläger, Beklagte und Zeugen für einen Prozess aus dem Betrieb heraus müssen, ist es gut, wenn nicht auch noch mehrere Stunden Fahrtzeit und somit zusätzliche Ausfallzeiten hinzu kommen", so Simon.
Dies gelte genauso auch für die ehrenamtlichen Richter, die ebenfalls für die Dauer der jeweiligen Verhandlungen im Betrieb fehlen. Nicht nur aus diesen Gründen erhöhe die Präsenz der Arbeitsgerichte vor Ort die Akzeptanz bei allen Beteiligten. Im Kern gelte: "Es ist richtig, dass die Arbeitsgerichte nicht auf Kosten der Parteien sparen dürfen", sagt der LVU-Hauptgeschäftsführer.
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PM-LVU_Nr-36-09_Arbeitsgerichte.pdf