iGZ: Zeitarbeit ist Flexibilitätsfaktor der Wirtschaft
Kategorie: Deutschland
14.01.2010



„Der elfte Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) demonstriert überzeugend, dass sich die Zeitarbeitsbranche zu einem nicht mehr weg zu denkendem Segment der deutschen Wirtschaft entwickelt hat“, betont RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), angesichts des AÜG-Berichtsbeschlusses des Bundeskabinetts.

Nun gelte es, allgemeinverbindliche Standards zu formulieren, um für kommende Aufgabenstellungen – wie etwa die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 – gewappnet zu sein. Aus Sicht des iGZ sei es etwa unabdingbar, das bisherige Erlaubnisverfahren zur Arbeitnehmerüberlassung entgegen einiger anders lautender Forderungen auch weiterhin zu praktizieren. „Das Erlaubnisverfahren trägt ist ein wirksames Mittel, unseriöse Anbieter vom Markt fernzuhalten sowie die Erlaubnis bei schwerwiegenden Verstößen zu widerrufen“, unterstrich der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Die im Bericht erwähnten Zahlen bestätigen dies laut Stolz: Hauptursachen für die Nichtverlängerung befristeter Erlaubnisse waren im Berichtszeitraum 2005 bis 2008 unter anderem die Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Auflagenverstöße.

„Die Kontrolle der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit sind auch ein gewichtiges Instrument, um innerhalb der Zeitarbeitsbranche für faire Wettbewerbsbedingungen – und damit ebenfalls für eine vertrauensvolle Basis  für Zeitarbeitnehmer – zu sorgen“, erläutert Werner Stolz. Damit werde nicht zuletzt auch die Position der Zeitarbeit als eine allgemein anerkannte Branche gefestigt.

Laut BA habe die Einbindung der Zeitarbeitsbranche in ein branchenspezifisches Verbandswesen und die seit 2004 wirksamen gesetzlichen Deregulierungen zu einer Standardisierung der geschäftlichen Rahmenbedingungen geführt. Effekt: Die Zahl der jährlich widerrufenen Erlaubnisse hat sich halbiert. „Und das“, so Stolz, „obwohl die Zahl der Erlaubnisneuanträge von Jahr zu Jahr gestiegen ist“. 2005 wurden 2265 Anträge gestellt, 2008 waren es 3648. Insgesamt stieg die Zahl der Verleiherlaubnisse in dieser Zeit von 11 953 auf 15 964 (+ 34 Prozent) – dem steht der Wegfall von 5096 Erlaubnissen gegenüber.

„Der Bericht belegt außerdem, dass der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in den Kundenunternehmen nicht zu einer erheblichen Verdrängung der Stammbelegschaften geführt hat“,  erklärt Werner Stolz angesichts der vorliegenden Fakten. Bei solchen Substitutionsstrategien handele es sich eher um prominente Einzelfälle als um ein Massenphönomen. Die Analyse zeige, so der Hauptgeschäftsführer, dass der Aufbau von Zeitarbeit in Kundenunternehmen oftmals auch mit einem Aufbau der Stammbelegschaft einher gehe. „Die Zahlen demonstrieren eindrucksvoll, dass die Zeitarbeitsbranche ihrer Aufgabe als Flexibilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft vollkommen gerecht werde“, stellt Stolz abschließend fest.

 









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