Kein Monopolsicherungslohn für die Post
Kategorie: LVU
28.01.2010


Der Mindestlohn bei der Post war rechtswidrig - das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Foto: Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de)
Der Mindestlohn bei der Post war rechtswidrig - das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Foto: Stephanie Hofschlaeger/ pixelio.de)

"Mindestlöhne haben die Aufgabe Menschen vor der Ausbeutung zu schützen und nicht die Monopolstellung von Unternehmen zu festigen. Darum ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Post-Mindestlohn richtig", erklärt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon.

Das Gericht hat letztinstanzlich festgelegt, dass der Postmindestlohn bereits aus formalen Gründen rechtswidrig war. Somit musste das Gericht die massiven Auswirkungen des Mindestlohns auf tausende von Arbeitsplätzen gar nicht erst bewerten. Nach dem Inkrafttreten des Postmindestlohns hatten eine ganze Reihe von privaten Zustellern, zuerst im Februar 2008 in Mainz, ihre Dienstleistung einstellen müssen: "Damit wurde schmerzlich bestätigt, was wir immer gesagt haben: Wenn Mindestlöhne zu hoch angesetzt werden, dann vernichten sie Arbeitsplätze. Denn Unternehmen können nur dann dauerhaft eine Stelle anbieten, wenn sie mehr erwirtschaftet, als sie kostet." 

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-04-10_Postmindestlohn.pdf


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