 |   Eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze hält LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon für beschäftigungspolitisch problematisch. (Foto: Benz)
|
"Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Arbeitslosengeldes-II muss für die Regierung Anlass sein, die Sozialleistungen des Staates vor dem Hintergrund eines sinnvollen Lohnabstands neu zu ordnen", fordert der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Werner Simon. Das Verfassungsgericht hat nicht vornehmlich die Höhe des Arbeitslosengeldes-II, sondern die Berechnungsverfahren kritisiert. Anders verhält es sich beim Sozialgeld für Kinder.
"Das Arbeitslosengeld-II ist der faktische Mindestlohn, den wir in Deutschland haben", sagt Simon. Unterhalb dieses Niveaus dürfte es kaum einen Anreiz geben, Arbeit anzunehmen. Allerdings müsse das Gesamtpaket betrachtet werden, denn schon heute muss der Alleinverdiener einer vierköpfigen Familie 11,50 Euro in der Stunde verdienen, um auf ein vergleichbares Netto von 1.700 Euro wie beim Arbeitslosengeld II einschließlich Warmmiete zu kommen. Es gebe allerdings Tätigkeiten, die in ihrer Produktivität eine Bezahlung in dieser Höhe nicht rechtfertigen. Wenn die Sozialleistungen nun noch weiter angehoben würden, würde sich der Mindestlohn-Effekt weiter verstärken: "Das ist beschäftigungspolitisch eine problematische Entwicklung", warnt der LVU-Hauptgeschäftsführer.
Er schlägt daher vor, wieder mehr auf die Gewährung von Sachleistungen und Gutscheinen abzustellen: "Es widerspricht den Erfahrungen in der Praxis und erst recht wirtschaftlicher Vernunft die Unterstützung den Bedürftigen ausschließlich in Geld zu gewähren." So würde der gerade für Kinder wichtige finanzielle Spielraum für sozio-kulturelle Ausgaben, wie etwa für den Sportverein, geschaffen werden, ohne dass dies gleich eine Signalwirkung für die Beschäftigungsmotivation Einzelner haben müsste.
Dateien:
PM-LVU_Nr-06-10_Hartz-IV-Urteil.pdf