Wieso soll der Arbeitgeber das persönliche Pflege-Bedürfnis finanzieren?
Kategorie: LVU
04.03.2010


LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)
LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)

"Der Vorschlag der Bundesfamilienministerin Schröder führt zu einer bedenklichen Verlagerung von Pflegekosten zu Lasten der Arbeitskosten. Das Gebot der Stunde lautet jedoch, Arbeitskosten zu senken und nicht sie zusätzlich zu belasten", erklärt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon.

Durch die geplante Vorfinanzierung der Pflegezeit durch die Arbeitgeber würden bereits Zinsverluste entstehen. Versicherungskosten für den Fall, dass der Pflegende doch nicht zur Ausgleichsphase in den Beruf zurückkehrt kommen außerdem noch dazu, wie die Bundesfamilienministerin heute morgen im ARD-Morgenmagazin verkündete.

"Wenn jemand, wie es die Bundesfamilienministerin ausdrückt, das Bedürfnis hat, seine Angehörigen selbst zu pflegen, dann gibt es keinen Grund, wieso der Arbeitgeber dieses Bedürfnis finanzieren soll", erklärt der LVU-Hauptgeschäftsführer. Hintergedanke der Familienpflege sei es offensichtlich, die klamme Pflegeversicherung zu entlasten um so politisch unpopulären Beitragserhöhungen aus dem Weg gehen zu können. Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Arbeitgeber gehen.

"Wir haben ein dichtes Netz von tariflichen, betrieblichen und individuellen Lösungen, die es im Einzelfall ermöglichen, dem dringenden Bedürfnis von Angehörigen zur Familienpflege gerecht zu werden, wenn es die betrieblichen Abläufe zulassen", sagt Simon. Er spricht sich daher ganz klar gegen diese unausgegorene Gesetzesänderung aus. 






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