Frauen und Männer sind gleich - auch auf der Lohnabrechnung
Kategorie: LVU
09.03.2010


LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)
LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Benz)

"Frauen und Männer sind gleich - vor dem Gesetz und auf der Lohnabrechnung", das sagt jetzt LVU-HauptgeschäftsführerWerner Simon. Es gebe keinen Tarifvertrag den er kenne, der eine ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern vorsehe. "Die Zahl von 23 % Lohnunterschied, die aktuell diskutiert wird ist ein statistischer Effekt, der auf der gesellschaftlichen Realität basiert und nicht den Unternehmern zugeschrieben werden darf", sagt Simon.

Diese Aussage wird gestützt vom Statistischen Landesamt, das im vergangenen Jahr festgestellt hat, dass beim Einstieg in das Berufsleben der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen "gering" sei: "In der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen betrug er durchschnittlich 4,9 %", heißt es im Statistischen Monatsheft aus Mai 2009 . Bei Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten drehe sich der statistische Effekt sogar um. Demnach verdienen beispielsweise männliche Azubis 5,5 % weniger Geld als ihre Kolleginnen. "Nicht alles, was die Statistik beschreibt, muss man gleich skandalisieren", warnt der LVU-Hautpgeschäftsführer.

Es sei nun einmal gesellschaftliche Realität, dass Frauen einen Großteil der Kindererziehungszeit übernähmen und somit dem Arbeitsmarkt länger nicht zur Verfügung stünden. Wenn sie dann zurück kommen, geht es oft darum, nur noch etwas dazu zu verdienen. Außerdem seien Frauen, die nach einer Familienzeit in den Beruf zurückkehren von der Erfahrung - und damit auch von der Entlohnung - nicht mit einem oder einer anderen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin gleichzusetzen, die voll durchgearbeitet haben: „Die Akzeptanz der fairen Lastenteilung zwischen Familie und Beruf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Unternehmen haben vielfältige tarifliche und individuelle betriebliche Lösungen gefunden.“ 

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-08-10_Entgeltgleichheit.pdf


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