 |   LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon
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Die Unternehmer in Rheinland-Pfalz lehnen den erneuten Anlauf der SPD für den Erlass eines Tariftreuegesetzes entschieden ab: „Die Lohnfindung gehört in die Hände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Jeder Versuch, den Lohn am grünen Tisch durch den Staat oder Kommissionen festzulegen, unterläuft die Tarifautonomie“, sagt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon.
„Die Schaffung eines Tariftreuegesetzes führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, weil die einschlägige Rechtsprechung des EuGH ignoriert wird“. Dieser hatte erst im April 2008 entschieden, dass der Eingriff von Tariftreueregelungen in die Dienstleistungsfreiheit nicht durch Ziele des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt werden könne. Denn derartige Vorgaben könnten naturgemäß nur öffentliche Vorhaben erfassen, private Aufträge hingegen nicht. Genau dies sei aber auch bei dem Entwurf der SPD erneut der Fall. Überdies besäßen die Bundesländer auf nationaler Ebene keine Gesetzgebungskompetenz im Bereich von Mindestlöhnen. Denn der Bund hat diese Materie umfassend geregelt.
„Bemerkenswert ist, dass der von der SPD vorgestellte Entwurf gleich drei verschiedene Mechanismen bereithält, die sich in ihrer jeweiligen Fragwürdigkeit in nichts nachstehen“. Vorgesehen seien eine allgemeine Mindestlohnvorgabe, eine Pflicht zur Einhaltung des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes sowie eine Tariftreupflicht für den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.
Die im Gesetzentwurf festgeschriebene Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro sei zudem willkürlich und offensichtlich auf Zuruf der Gewerkschaften zustande gekommen: „Noch vor wenigen Monaten wurde von den Befürwortern eines Mindestlohns ein Wert von 7,50 Euro gefordert“, sagt Simon. Er könne überhaupt nicht nachvollziehen, wieso dieser angesichts der andauernden Wirtschaftskrise nun angehoben wird: „Das zeigt, welcher Beliebigkeit wir uns aussetzen, wenn es ein solches Tariftreuegesetz gäbe und lässt erwarten, dass das Thema zum ständigen Spielball politischer Beliebigkeiten wird“.
„Wenn ein Unternehmen sich überdies verpflichten soll, die geltenden Gesetze einzuhalten, so ist dies unnötig, weil es selbstverständlich ist“. Ein solches Instrument helfe deshalb nicht weiter, sondern sei ein Paradebeispiel für überflüssige gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bürokratie. Gerade deren Abbau habe sich aber doch auch die Regierungspartei auf die Fahnen geschrieben.
Die Tariftreuepflicht beim öffentlichen Personenverkehr ist wieder das aus dem alten Entwurf bekannte Muster einer Tariftreueverpflichtung: „Die Tarifautonomie wird hier im Widerspruch zu europäischem Recht in nicht hinnehmbarer Weise ausgeschaltet“, so Simon. Unklar bleibe auch, wie im Falle von Subunternehmern oder bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen oder Bewerbungen eine Kontrolle der geplanten Vorgaben des Gesetzes überhaupt sichergestellt werden soll. So entstehe möglicherweise eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der deutschen Anbieter.