Offizielle Einladung zum Diebstahl
Kategorie: LVU
10.06.2010


LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Linzmeier-Mehn)
LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Linzmeier-Mehn)

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im sogenannten "Emmely"-Fall die Kündigung aufzuheben, bezeichnet LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon als "unverständlich". Eine solche Entscheidung öffne zukünftigem Missbrauch Tür und Tor.

"Von einer Kassiererin, die täglich mit viel Geld zu tun hat, muss ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit erwartet werden können. Ansonsten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten", so Simon.

Es bleibe die Frage, wo bei Bagatelldiebstählen nun die Wertgrenze gezogen werden soll: "Ist ein fünf-Euro-Diebstahl noch in Ordnung und zehn Euro nicht mehr?" Das Signal an die Arbeitnehmer wäre in jedem Fall fatal: "Das wäre eine offizielle Einladung zum Diebstahl - denn schlimmstenfalls droht bei Entdecken lediglich eine Abmahnung“, so Simon.  

„Statt seiner vornehmsten Aufgabe, Rechtssicherheit zu schaffen zu genügen, hat das BAG offensichtlich gemeint, mit einem Gefälligkeitsurteil gegen die beiden Vorinstanzen dem Druck der Öffentlichkeit nachgeben zu müssen“, sagt der LVU-Hauptgeschäftsführer.

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-17-10_BAG-Entscheidung.pdf


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