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Kategorie: Rheinland-Pfalz 29.06.2010
 |   Verbraucherschutzministerin Margit Conrad
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Rheinland-Pfalz belegt den ersten Platz beim Verbraucherschutzindex, der heute vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht wurde. Damit hat sich das Land vom zehnten Rang (2006) über den dritten Rang (2008) bis zum diesjährigen ersten Platz kontinuierlich verbessert.
Ministerpräsident Kurt Beck und Verbraucherschutzministerin Margit Conrad begrüßten das Ergebnis und dankten den Verbänden, Behörden und Partnern, die durch ihre aktive Mitarbeit zu der erfolgreichen Entwicklung in der Verbraucherpolitik beigetragen haben. Maßgeblich für das Erreichen des 1. Platzes sind die guten Platzierungen von Rheinland-Pfalz in allen Bewertungskategorien. Deutlich positiv schneidet Rheinland-Pfalz im Unterindex Exekutive ab, heißt es in der Begründung. Hervorgehoben wurde, dass das Land über eine verbraucherpolitische Strategie, einen zweijährlich erscheinenden, umfassenden Verbraucherschutzbericht sowie ein Verbraucher- Informationsfreiheitsgesetz verfügt.
Das Land ist aktiv bei der Aufklärung von Verstößen im Zusammenhang mit Lebensmittelkontrollen; so informiert eine Serviceplattform auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums über Fälle von mangelhaften oder gefährlichen Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern. Auch die aktive Rolle von Rheinland-Pfalz bei politischen Initiativen im Bundesrat zur Verbraucherpolitik wurde gewürdigt. „Erfreulich ist auch die Würdigung von Innovationen, insbesondere des Konzepts des Verbraucherdialogs“, so Conrad.
Zum Leitbild der rheinland-pfälzischen Verbraucherpolitik gehören nicht nur selbstbewusste, gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch verantwortungsvoll handelnde Anbieter. Deshalb setzt Rheinland-Pfalz auf innovative Kooperationsformen. Im Verbraucherdialog, den die Landesregierung initiiert hat, kommen Verbraucher- und Anbieterverbände mit neutralen Experten zusammen und diskutieren über konkrete Lösungen für aktuelle verbraucherpolitische Probleme.
Der Verbraucherschutzindex dient der vergleichenden Bewertung der Verbraucherpolitik der Bundesländer. Er wird seit dem Jahr 2004 alle zwei Jahre im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes durch das Marktforschungsinstitut BRIDGES erstellt. Den zweiten Rang und dritten Rang nehmen in diesem Jahr die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg ein.
Links:
www.vzbv.de
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