Leistungsrecht der Unfallversicherung reformieren
Kategorie: Deutschland
06.07.2010


Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt (Foto: BDA)
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt (Foto: BDA)

BDA-Präsident Hundt hat anlässlich des Jahresbericht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erneut eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung gefordert. Obwohl sich demnach die Zahl der Arbeitsunfälle seit 1991 halbiert habe, seien die Beiträge „nahezu unverändert hoch“, sagte Hundt.

Weiter konkretisierte er: „Die Bundesregierung muss jetzt endlich die im Koalitionsvertrag zugesagte Reform angehen. Die aktuellen Zahlen für 2009 belegen erneut, dass die betriebliche Prävention der Unternehmen sehr erfolgreich ist. Den ständig weiter sinkenden Arbeitsunfallzahlen müssen jetzt auch sinkende Beiträge zur Unfallversicherung folgen. Durch einen Abbau von Überversorgungen im Unfallrentenrecht, eine genauere Abgrenzung von Berufs- und Volkskrankheiten sowie eine Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog kann eine erhebliche Beitragsentlastung erreicht werden.“

Die DGUV hatte zuvor berichtet, das Risiko eines Arbeitsunfalls sei 2009 auf einen neuen Tiefstand gefallen. Danach hat sich das Risiko von 26,8 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 24,3 Unfälle verringert, während aufgrund rechtlicher Änderungen die Zahl der Berufskrankheiten deutlich zunahm. Steigende Aufwendungen und sinkende Lohnsummen führten zudem dazu, dass der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften 2009 leicht anstieg, nachdem er in den beiden Vorjahren zurückgegangen war. So mussten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 2009 rund 300 Millionen Euro mehr für Rehabilitation und Entschädigung ausgeben als im Jahr zuvor. In der gewerblichen Wirtschaft mussten die Arbeitgeber insgesamt rund 9,5 Milliarden für das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften aufbringen.

Der durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften stieg daher auf 1,31 Prozent je 100 Euro beitragspflichtiges Entgelt. In einzelnen Wirtschaftsbereichen liegt der allein arbeitgeberfinanzierte Beitragssatz aber bei über 10 Prozent.

 


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