 |   Rechtlich fragwürdig und bürokratisch problematisch: Die LVU lehnt Tariftreueregelungen ab. (Foto: pixelio.de)
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„Die Schaffung eines Tariftreuegesetzes führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, weil die einschlägige Rechtsprechung des EuGH ignoriert wird“, sagte der LVU-Geschäftsführer Olaf Papier heute bei der Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages. Der EuGH hatte erst im April 2008 entschieden, dass der Eingriff von Tariftreueregelungen in die Dienstleistungsfreiheit nicht durch vermeintliche Ziele des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt werden könne.
„Bemerkenswert ist, dass der von der SPD vorgestellte Entwurf gleich drei verschiedene Mechanismen bereithält, die sich in ihrer jeweiligen Fragwürdigkeit in nichts nachstehen“, so Papier. Vorgesehen seien eine allgemeine Mindestlohnvorgabe, eine Pflicht zur Einhaltung des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes sowie eine Tariftreupflicht für den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.
Die im Gesetzentwurf festgeschriebene Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro sei zudem willkürlich und offensichtlich auf Zuruf der Gewerkschaften zustande gekommen: „Noch vor wenigen Monaten wurde von den Befürwortern eines Mindestlohns ein Wert von 7,50 Euro gefordert“, sagte Papier. Zwar wolle man zumindest für die weitere Entwicklung der Mindestlohnhöhe sich auf den Rat einer Kommission stützen. Hier bleibe allerdings unklar, wieso darauf bei der Festlegung des Ausgangslohnes verzichtet worden sei. Ebenso bleibe offen, wen die SPD in diese Kommission berufen wolle.
„Wenn ein Unternehmen sich überdies verpflichten soll, die geltenden Gesetze einzuhalten, so ist dies unnötig, weil es selbstverständlich ist.“ Ein solches Instrument helfe deshalb nicht weiter, sondern sei ein Paradebeispiel für überflüssige gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bürokratie. Gerade deren Abbau habe sich aber doch auch die Regierungspartei auf die Fahnen geschrieben.
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PM-LVU_Nr-25-10_TTG-02.pdf