 |   LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Linzmeier-Mehn)
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„Das Tariftreuegesetz ist der Versuch der SPD-Alleinregierung pünktlich zum Landtagswahlkampf eine Mindestlohnregelung zu präsentieren und sich so gegen die Linke abzugrenzen. Dies wird jedoch auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen ausgetragen“, sagt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon. Er befürchtet mehr Schaden als Nutzen: „Die Schaffung eines Tariftreuegesetzes führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, weil die einschlägige Rechtsprechung des EuGH ignoriert wird.“
Die im Gesetzentwurf festgeschriebene Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro sei zudem willkürlich und offensichtlich auf Zuruf der Gewerkschaften zustande gekommen: „Noch vor wenigen Monaten wurde von den Befürwortern eines Mindestlohns ein Wert von 7,50 Euro gefordert“, so Simon. „Löhne bilden sich in Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und nicht nach dem Motto „Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten“!“ Zwar wolle man zumindest für die weitere Entwicklung der Mindestlohnhöhe sich auf den Rat einer Kommission stützen. Hier bleibe allerdings unklar, wieso darauf bei der Festlegung des Ausgangslohnes verzichtet worden sei. Ebenso bleibe offen, wen die SPD in diese Kommission berufen wolle.
„Wenn ein Unternehmen sich überdies verpflichten soll, die geltenden Gesetze einzuhalten, so ist dies unnötig, weil es selbstverständlich ist.“ Ein solches Instrument helfe deshalb nicht weiter, sondern sei ein Paradebeispiel für überflüssige gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bürokratie. Gerade deren Abbau habe sich aber doch auch die Regierungspartei auf die Fahnen geschrieben.
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PM-LVU_Nr-28-10_TTG-03.pdf