Rechtsunsicherheit einziger "Gewinn"
Kategorie: LVU
17.11.2010


LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Linzmeier-Mehn)
LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon (Foto: Linzmeier-Mehn)

„Das Tariftreuegesetz ist wohl der Versuch der SPD-Alleinregierung pünktlich zum Landtagswahlkampf eine Mindestlohnregelung zu präsentieren. Dies wird jedoch auf dem Rücken der Beschäftigten und Betriebe ausgetragen“, sagt LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon anlässlich der heutigen abschließenden Befassung des rheinland-pfälzischen Landtags mit dem Tariftreuegesetz. Dieses neue Gesetz bringe ein Mehr an Rechtsunsicherheit – das sei aber auch schon der einzige „Gewinn“.

„Die im Gesetzentwurf festgeschriebene Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro ist willkürlich“, so Simon. Noch vor wenigen Monaten sei von den Befürwortern eines Mindestlohns ein Wert von 7,50 Euro gefordert worden. So funktioniere das jedoch nicht: „Löhne bilden sich in Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor dem Hintergrund der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzelner Branchen.“

„Wenn ein Unternehmen sich überdies verpflichten soll, die geltenden Gesetze einzuhalten, so ist dies unnötig, weil es selbstverständlich ist.“ Ein solches Instrument helfe deshalb nicht weiter, sondern sei ein Paradebeispiel für überflüssige gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bürokratie. Gerade deren Abbau habe sich aber doch auch die Regierungspartei auf die Fahnen geschrieben.

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-30-10_TTG-04.pdf


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