 |   LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun bei der Podiumsdiskussion zum Mindestlohn in der Uni Mainz. (Foto: Speker)
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"Machen wir uns nichts vor: Mindestlöhne lösen keine Probleme, sondern schaffen neue", sagte LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun bei einer Podiumsdiskussion zum Mindestlohn. Die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union hatte gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk West zu dieser Veranstaltung in die Johannes Gutenberg-Universität nach Mainz geladen.
Es wurden schwere Geschütze aufgefahren: Der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium, Christoph Habermann, sagte ein gesetzlicher Mindestlohn sei "Notwehr gegen die Anarchie auf dem Arbeitsmarkt" und er unterstellte, dass der gesetzliche Mindestlohn bislang an einem "Mangel an praktischer Vernunft" scheitere.
Der LVU-Präsident sagte, dass die Arbeitgeber nicht grundsätzlich gegen Lohnuntergrenzen seien: "Da, wo es Sinn hat, sind wir dabei. So sprechen wir uns beispielsweise deutlich für einen branchenbezogenen Mindestlohn für die Zeitarbeit aus." Allerdings - und das sei der Unterschied - basiere der auf einem Lohnniveau, das von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt worden sei. Die aktuell diskutierte Mindestlohn-Höhe von 8,50 Euro sei binnen eines Jahres mal eben so um einen Euro erhöht worden: "Über den Daumen gepeilt kann man aber auf keinem Markt, auch nicht auf dem Arbeitsmarkt, Preise bestimmen." Er sprach sich klar gegen einen Eingriff der Politik in die Lohnfindung aus.
Mit Blick auf die ebenfalls im Diskussionsverlauf kritisierten Aufstocker sagte Dr. Braun: "Es ist in der Tat beklagenswert, wenn sich ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter nicht alleine von seiner Hände Arbeit ernähren kann. Allerdings trifft das auf - deutschlandweit - gerade einmal 4.100 Menschen zu. Hochgerechnet wären das in Rheinland-Pfalz 165 Menschen." Es sei nicht verhältnismäßig so riskante Einschnitte in bestehende Lohnfindungsmechanismen vorzunehmen, um für diese Gruppe eine Lösung zu finden.
Der Großteil der Aufstocker lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass nicht nur der Verdiener, sondern auch noch weitere Familienmitglieder davon ernährt werden müssten. Eine vierköpfige Familie, Vater, Mutter und zwei Kinder, erhalte schon heute Arbeitslosengeld-II in vergleichbarer Höhe eines monatlichen Brutto-Lohns über von 2.500 Euro. Wollte man auch diese Aufstocker verhindern, müsse man den Mindestlohn auf über 14,50 Euro anheben. Das wird ja noch nicht einmal von den Gewerkschaften verlangt.