Mindestlohn löste keine, sondern schafft Probleme
Kategorie: LVU
16.12.2010


LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun (Foto: Klaus Benz)
LVU-Präsident Dr. Gerhard F. Braun (Foto: Klaus Benz)

„Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen spielen mit ihrem erneuten Vorstoß im Bundesrat für einen gesetzlichen Mindestlohn mit dem Feuer.“ Das erklärt jetzt der Präsident der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Dr. Gerhard F. Braun. „Ein gesetzlicher Mindestlohn löst nicht Probleme, sondern schafft sie.“

Der LVU-Präsident macht deutlich, dass die Arbeitgeber nicht grundsätzlich gegen Lohnuntergrenzen seien: "Da, wo es Sinn hat, sind wir dabei. So sprechen wir uns beispielsweise für einen branchenbezogenen Mindestlohn für die Zeitarbeit aus." Allerdings - und das sei der entscheidende Unterschied - basiere der auf einem Lohnniveau, das von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt worden sei.

Er kritisiert, dass die aktuell diskutierte Mindestlohn-Höhe von 8,50 Euro binnen eines Jahres mal eben so um einen Euro erhöht worden sei: "Über den Daumen gepeilt kann man aber auf keinem Markt, auch nicht auf dem Arbeitsmarkt, Preise bestimmen." Er sprach sich klar gegen einen Eingriff der Politik in die Lohnfindung aus. 

Wenn Arbeitsministerin Malu Dreyer das Aufstocken staatlicher Leistungen auf den Lohn als „menschenunwürdig“ bezeichne, blende sie die Realität aus: "Es geht bei den Aufstockern nicht um den alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten, der sich nicht alleine von seiner Hände Arbeit ernähren kann – denn davon gibt es deutschlandweit gerade einmal 4.100 Personen. Hochgerechnet wären das in Rheinland-Pfalz 165 Menschen." Der Großteil der Aufstocker lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass er nicht nur sich, sondern auch noch weitere Familienmitglieder ernähren muss. Eine vierköpfige Familie, Vater, Mutter und zwei Kinder, erhalte schon heute Arbeitslosengeld-II in vergleichbarer Höhe eines monatlichen Brutto-Lohns von mehr als 2.500 Euro. Wollte man auch diese Aufstocker verhindern, müsse man den Mindestlohn auf über 14,50 Euro anheben: „Diese Wahrheit muss auch im Wahlkampfs zur Kenntnis genommen werden.“

 

 






Dateien:
PM-LVU_Nr-31-10_ML-Initiative.pdf


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