Hundt: Zuschussrente nicht aus Beiträgen finanzieren
Kategorie: Deutschland
08.09.2011


BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt
BDA-Präsident Dr. Dieter Hundt

Zu den Rentenplänen des Bundesarbeitsministeriums erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

"Die vorgeschlagenen Leistungsausweitungen dürfen die langfristigen Beitragssatzziele der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gefährden, weil sonst die in den letzten Jahren mühsam hergestellte finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wieder aufgeweicht wird.


Es ist ein richtiges Ziel, Altersarmut auch künftig zu vermeiden. Der beste Weg zur Vermeidung von Altersarmut ist und bleibt eine möglichst durchgehende Beschäftigungsbiografie. Darauf müssen die Anstrengungen gerichtet werden.

Die geplante Zuschussrente kann eine sinnvolle Ergänzung des Rentensystems sein, wenn

1. die Finanzierung nicht über Beiträge, sondern aus Steuermitteln erfolgt. Die Beitragszahler dürfen nicht für die Finanzierung von Rentenleistungen herangezogen werden, die unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge erbracht werden.

2. alle anderen Einkommen – und auch das Partnereinkommen – auf die Zuschussrente angerechnet werden. Es darf nicht sein, dass zusätzliche Steuermittel für solche Rentner aufgebracht werden, die anderweitig ausreichend versorgt sind.

3. die bisherige Mindestrente (Rente nach Mindesteinkommen) dadurch ersetzt wird. Es macht keinen Sinn, ein neues Mindestrentensystem einzuführen und ein altes, wenig zielgenaues und damit teures System dennoch weiter aufrechtzuerhalten.

Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente begrüße ich. Sie erreichen zielgenau diejenigen, die körperlich nicht in der Lage sind, bis zum vollen Rentenalter zu arbeiten. Die damit verbundenen Mehraufwendungen müssen aber beitragsneutral finanziert werden. Das ist möglich, wenn die teuren Frühverrentungsprivilegien in der Rentenversicherung abgeschafft werden. Insbesondere sollte auf den vorzeitigen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beschäftigungsjahren verzichtet werden.

Die geplante Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten kann in Einzelfällen helfen, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu gestalten. Besser wäre allerdings, gleich ganz auf die überflüssigen und bürokratischen Hinzuverdienstgrenzen zu verzichten."

 


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