BDI: Kein Steuervorzug bei Insolvenzen
Kategorie: Deutschland
26.10.2011


„Die Bundesregierung sollte Steuerforderungen nicht privilegieren“, fordert der BDI. Nur so könnten Sanierungen insolventer Unternehmen langfristig gelingen.  (Foto: Gerd Altmann/ pixelio.de)
„Die Bundesregierung sollte Steuerforderungen nicht privilegieren“, fordert der BDI. Nur so könnten Sanierungen insolventer Unternehmen langfristig gelingen. (Foto: Gerd Altmann/ pixelio.de)

„Die Insolvenzrechtsreform kann zwar das sanierungsorientierte Insolvenzverfahren stärken und Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Steueraufkommen erhalten. Neue Chancen für sanierungsfähige Unternehmen dürfen jedoch nicht an einer kurzsichtigen Finanzpolitik scheitern.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber anlässlich des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).

Das Gesetz soll am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bislang wird die öffentliche Hand bei Sanierungsfällen privater Unternehmen bevorzugt. Auf diese Weise werden laut BDI von der Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfügbaren finanziellen Mittel entzogen. „Die Bundesregierung sollte Steuerforderungen nicht privilegieren“, forderte Kerber. „Nur so können Sanierungen insolventer Unternehmen langfristig gelingen."

 









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