Mindestlohnmodell der CDU: „Mehr Fragen als Antworten“
Kategorie: LVU
02.11.2011


Dr. Gerhard F. Braun (Foto: Benz)
Dr. Gerhard F. Braun (Foto: Benz)

"Ein Wolf, der sagt er sei ein Schaf bleibt doch ein Wolf. Genauso verhält es sich hier mit den CDU-Vorschlag zum Mindestlohn: Eine gesetzlich vorgeschriebene Lohnuntergrenze ist und bleibt ein politischer gesetzlicher Mindestlohn. Dies gilt umso mehr, wenn die Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber und die Gewerkschaften, zu einer "Kommission" degradiert werden, die sich sogar noch an dem Zeitarbeitslohn orientieren muss. Solche Eingriffe schalten die Tarifautonomie aus, die seit Jahrzehnten der Garant unseres wirtschaftlichen Erfolges in Deutschland ist. Wir lehnen sie daher ab", erklärt der Präsident der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU), Gerhard F. Braun.  

Er macht deutlich, dass die CDU-Vorlage zu einer Mindestlohnregelung mehr Fragen aufwerfe, als sie an Lösungen anbiete: "Soll die 'Kommission' aus Tarifpartnern oder auch aus einem politischen Zünglein an der Waage - genannt Experten - bestehen? Welche Tarifvertragsparteien sollen beteiligt werden? Gerade in Branchen, in denen es keine  hinreichende Tarifbindung gibt, wird es schwerfallen Tarifvertragsparteien mit angemessener Vertretungmacht zu finden. Wieso soll ausgerechnet der Zeitarbeits-Tarif als Messlatte angelegt werden? Denn auch DGB-Gewerkschaften haben gerade in letzter Zeit Tarifverträge abgeschlossen, deren unteres Entgelt unterhalb der Zeitarbeit liegen. Von hier aus ist der Weg zur Tarifzensur nicht mehr weit", zeigt Braun gewichtige Probleme auf.  

"Die Lohnhöhe darf sich immer ausschließlich daran orientieren, was der Kunde bereit ist, hierfür zu zahlen", ruft Braun in Erinnerung. Gerade bei einfachen Tätigkeiten könne sich die Lohnhöhe eben nicht daran orientieren, welche Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer zu erfüllen hat.."Das gehört zur ganzen Wahrheit auch dazu", so der LVU-Präsident. "Für diese Fälle gibt es das vernünftige Instrument der Aufstockung. Und gegen Missbrauchsfälle gibt es wirksame gesetzliche Möglichkeiten der Allgemeinverbindlichkeitserklärung  und im Mindestarbeitsbedingungengesetz schon heute. "Nicht zuletzt ist ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, dass Löhne, die deutlich unterhalb des ortsüblichen Lohnes liegen, sittenwidrig und damit unwirksam sind." Dies können die Gewebeaufsichtsämter prüfen und unterbinden", sagte Braun abschließend.  

 









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