Schneechaos: Rechte und Pflichten der Beschäftigten
Kategorie: Rheinland-Pfalz
20.12.2011


Welche arbeitsrechtlichen Rechte und Plichten haben Arbeitnehmer, wenn sie witterungsbedingt verhindert sind? (Bild: Speker/LVU)
Welche arbeitsrechtlichen Rechte und Plichten haben Arbeitnehmer, wenn sie witterungsbedingt verhindert sind? (Bild: Speker/LVU)

Es ist wieder so weit: Der Winter verursacht vielerorts verschneite und vereiste Straßen und Wege. Dies führt häufig zu massiven Verkehrsbehinderungen nicht nur für den Individual-, sondern auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Viele Beschäftigte kommen dadurch zu spät zur Arbeit. Wer trägt in diesen Fällen das Risiko für die ausfallende Arbeitszeit? Der Verband vem.die arbeitgeber weist auf die Rechte und Pflichten der Beschäftigten hin.

Grundsätzlich besteht ein Entgeltanspruch nur für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn winterliche Straßenverhältnisse es dem Beschäftigten unmöglich machen, die Arbeit pünktlich aufzunehmen, realisiert sich das sogenannte durch witterungsbedingte Verkehrsverhältnisse bestehende Wegerisiko. Dieses hat weder der Arbeitgeber noch der Beschäftigte zu tragen, denn die Erbringung der Arbeitsleistung wird durch höhere Gewalt unmöglich gemacht. In diesen Fällen trifft den Beschäftigten zwar einerseits keine Arbeitspflicht, andererseits entfällt aber auch sein Entgeltanspruch.

Die Frage, ob die ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet werden kann oder muss, ist im Einzelfall anhand der konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen und betrieblichen Gegebenheiten zu beantworten. In vielen Betrieben – insbesondere solchen mit bestehenden Gleitzeitreglungen – wird ein Nachholen der Arbeitsstunden wahrscheinlich ohne größere Probleme möglich sein. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, mit Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung über das Nachholen witterungsbedingt ausgefallener Arbeitszeit zu sprechen. Dann lassen sich meist für beide Seiten akzeptable Regelungen finden.

Kommt ein Beschäftigter wegen Schneefalls und Straßenglätte witterungsbedingt zu spät zur Arbeit, kann ihm deshalb mangels Verschulden grundsätzlich keine Ermahnung oder Abmahnung erteilt werden. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn durch längerfristige winterliche Straßenverhältnisse Verkehrsbehinderungen und daraus resultierende Störungen absehbar sind. Dann können Beschäftigte gehalten sein, eine längere Anfahrtszeit einzuplanen und den Weg zur Arbeit entsprechend früher anzutreten. Wird dies unterlassen, ist die Erteilung einer Abmahnung auch bei witterungsbedingten Verspätungen nicht ausgeschlossen.

In jedem Fall jedoch sind betroffene Beschäftigte verpflichtet, sich abzeichnende Verspätungen und deren voraussichtliche Dauer so zügig wie möglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls auf den Arbeitsausfall noch durch entsprechende Planungsumstellungen reagieren kann. Unterbleibt diese Mitteilung, kann auch dies zur Erteilung einer Abmahnung führen.

(Quelle: vem. die arbeitgeber)









« zurück

Die Zukunft des Elektroautos

Unsere Mitgliedsverbände
Loading problems.

Mitgliederservice



Pressemitteilungen
Schweigeminute für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt
[mehr]
LVU-Vorstand trifft Leitung der Evangelischen Kirchen
[mehr]
LVU-Präsident Braun zum Defizit in 2011
[mehr]
LVU-Präsident Dr. Braun: „Die Politik sollte die Quelle weiter sprudeln lassen.“
[mehr]
LVU-Präsident Dr. Braun: "Rente mit 67 ist unverzichtbar"
[mehr]
RSS Feeds von Xing
XING
Die neuesten Forenbeiträge in XING-Gruppe "Wirtschaft in...

Im März 2012 verzeichnete die rheinland-pfälzischen Industrie einen preisbereinigten Rückgang bei den Bestellungen von 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (Deutschland...
// Chemie bietet Bewerbern reale Chance auf eine berufliche Zukunft Die chemische Industrie wendet sich mit einem neuen Förderprogramm an noch nicht ausbildungsreife junge Erwachsene, die wegen...
// Reifenhersteller in Bad Kreuznach unterstützt zwei junge Erwachsene beim Einstieg in die Ausbildung Nach einem achtmonatigen Praktikum hat Michelin in Bad Kreuznach jetzt mit Jennifer...
Volltextsuche